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Absteckung

[heading size=“3″ heading_class=“content_heading“]ABSTECKUNGEN[/heading]

Nach §65 (2)¹ HBO ist vor Baubeginn die Grundfläche des Gebäudes abzustecken und seine Höhenlage festzulegen. Diese Arbeiten sind bei Grenzbezug und vor Baubeginn durch einen geeigneten Sachverständigen zu bescheinigen (Absteckungsbescheinigung). Diese Bescheinigung ist auf Verlangen der beaufsichtigenden Behörde vorzulegen. Gleiches gilt für sonstige vorherige erteilte Baugenehmigung und Vorlagen.


[heading size=“5″ heading_class=“content_heading“]Vom Groben …[/heading]

Die Absteckung wird in vielen Fällen in zwei Arbeitsabschnitte aufgeteilt. Erster Schritt ist die Grobabsteckung. Die Grobabsteckung wird dann beauftragt, wenn die Übertragung der Gebäudeachsen oder Gebäudeecken auf das Grundstück nicht ohne die Hilfe eines Vermessungsbüros möglich ist. Sehr oft fehlen die Grenzpunkte oder sind nicht offensichtlich erkennbar. Auch bei Grundstücken mit Hanglage ist die Absteckung der Gebäudeeckpunkte ohne entsprechenden Kenntnisse und Instrumente schwierig. Die Gebäudeecken werden mit Holzpflöcken oder durch Sprühfarbe auf dem Baugrund angezeigt. Ausgehoben wird die Baugrube in der Regel aber größer, da für die Arbeiten zum Errichten des Kellers ein zusätzlicher Arbeitsraum benötigt wird.

[heading size=“5″ heading_class=“content_heading“]… ins Feine![/heading]

Schritt zwei ist die Feinabsteckung. Nach dem der Aushub durchgeführt wurde kann die Feinabsteckung vorgenommen werden. Dabei werden in den meisten Fällen die Gebäudeachsen auf ein Schnurgerüst übertragen. Weiterhin gibt es die Möglichkeit, die Gebäudeecken direkt mit einer geeigneten Markierung, z.B. ein Kunststoffkegel mit Zentrierung, direkt ‚auf den Punkt’ anzuzeigen. Das Schnurgerüst wird durch den Bauherrn oder das ausführende Bauunternehmen erstellt. Es ist darauf zu achten, dass es stabil und standsicher angebracht wird und dass die horizontal angeschlagenen Bretter möglichst auf einer Höhe liegen. Das vereinfacht das spannen der Schnüre und das ansetzen der Mauerelemente.

Sie planen zu bauen, haben Fragen oder sind sich nicht sicher, was Sie benötigen? Fragen Sie uns, wir beraten Sie gerne: telefonisch unter 06051/5388579 oder per E-Mail an vermessung@visoell.de

[heading size=“5″ heading_class=“content_heading“]Dokumentation [/heading]

Ob vier Gebäudeeckpunkte für ein neues Eigenheim oder ein Dutzend Achsen einer Produktionshalle: Unser Vermessungsbüro überträgt die Planungsdaten in die Örtlichkeit. Sie erhalten eine Dokumentation der Messergebnisse für Ihre Unterlagen und zur Vorlage bei den zuständigen Behörden.


Grobabsteckung vor den Erdarbeiten

Grobabsteckung

Für die Erdarbeiten werden die Abmessungen des Gebäudes durch Pflöcke oder Farbmarkierungen gekennzeichnet.


Absteckung mittel Pflock und Nagel

Pflock mit Nagel

Wenn noch kein Schnurgerüst steht kann die Absteckung auf einen Holzpflock erfolgen. Die Lage wird wie auf dem Schnurgerüst durch einen Nagel fixiert.


Absteckung auf Schnurgerüst

Absteckung auf Schnurgerüst

Die Absteckung des geplanten Gebäudes erfolgt in den meisten Fällen auf ein bauseits bereitgestelltes ‚Schnurgerüst‘.